Abfallstoffe und Gefährdungsmerkmale
In der Mischanlage werden zum Teil gefährliche Abfälle gehandhabt. Die annehmbaren Abfälle sind in einer von der zuständigen Behörde genehmigten Liste mit den Abfallschlüsselnummern erfasst (Positivliste). Einige der Abfälle und Mischprodukte unterliegen der Störfallverordnung. Sie sind entweder giftig oder gewässergefährdend. Damit keine Gefahr für Gesundheit und Leben von Menschen hervorgerufen und die Umwelt nicht belastet wird, gehen wir mit diesen Stoffen besonders sorgfältig um. Darüber hinaus verarbeiten wir auch Stoffe, die nicht von der Störfallverordnung erfasst werden und keine gefährlichen Eigenschaften aufweisen.
Die folgende Übersicht gibt Auskunft über die in der Mischanlage gehandhabten Stoffe mit ihren Gefährlichkeitsmerkmalen:

Auf Wunsch geben wir Ihnen gerne über die einzelnen Stoffe Auskunft. Sollte es trotz aller Sicherheitsmaßnahmen zu einer Betriebsstörung in einer Anlage kommen, ist neben Bränden unter Umständen die Freisetzung oder Entstehung von Störfallstoffen möglich. Im Zuge unserer Risikoabschätzung und -bewertung sind wir und unabhängige Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass keine über die Werksgrenzen hinausgehenden Schäden zu erwarten sind, die zu schwerwiegenden oder dauerhaften Gesundheitsschäden führen. Sollte es dennoch zu Einwirkungen außerhalb des Werksgeländes kommen, sind Sachschäden oder Belästigungen nicht vollständig auszuschließen. Je nach Art der Störung können Belastungen der Luft und des Bodens auftreten. Reizungen von Augen, Nase und Mund können auf eine Stofffreisetzung hindeuten. Folgen Sie im Störfall den
» Hinweisen zu Ihrem persönlichen Schutz.
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Abfallarten nach AVV
Positivkatalog: Katalog der Abfallarten nach AVV zur Entsorgung auf der Deponie Wetro "Puschwitzer Feld" mit Abfallschlüsselnummern
Die Europäische Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) listet die einzelnen Abfallarten nach Abfallschlüsselnummern und deren Gefahreneinstufung auf. Im Rahmen der Genehmigung wurde für die Deponie "Puschwitzer Wald" daraus folgend festgelegt, welche Abfallstoffe unter Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsvorgaben auf der Deponie eingeschlossen werden dürfen.